Pflegedienst – Grundpflege

nach SGB XI

Die Grundpflege nach SGB XI ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflegeversorgung und unterstützt pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen körperbezogenen Maßnahmen. Sie wird von ambulanten Pflegediensten übernommen und richtet sich nach den Vorgaben der Pflegeversicherung. Ziel ist es, den Betroffenen trotz körperlicher Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst regelmäßig wiederkehrende Hilfestellungen bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung.

Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und stehen allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu. Die Grundpflege ist keine medizinische Pflege, sondern zielt auf Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit im Alltag ab.

Grundpflege

nach SGB XI

Leistungen der Grundpflege durch den Pflegedienst:

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren und bei der Intimhygiene

  • An- und Auskleiden: Hilfe beim Ankleiden, insbesondere bei Kompressionsstrümpfen oder spezieller Kleidung

  • Mobilitätsunterstützung: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Umlagern und beim Einsatz von Mobilitätshilfen

  • Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung kleiner Mahlzeiten, ggf. Sondenkost

  • Ausscheidung: Hilfe beim Toilettengang, Umgang mit Inkontinenzprodukten, Pflege von Kathetern oder Urinbeuteln

Alle Maßnahmen werden durch geschultes Fachpersonal erbracht und individuell auf den Pflegebedarf abgestimmt.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Grundpflege über die Pflegekasse besteht ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 können Leistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) finanzieren oder sie privat bezahlen.

Grundpflege kann auch ohne Pflegegrad als Selbstzahlerleistung beauftragt werden – beispielsweise zur kurzfristigen Entlastung von Angehörigen.

Vorteile der Grundpflege durch einen Pflegedienst

  • Professionelle Pflege durch examiniertes Personal

  • Individuell abgestimmte Pflegepläne

  • Flexibel wählbare Besuchszeiten

  • Zuverlässige Entlastung für pflegende Angehörige

  • Gesicherte Qualität nach gesetzlichen Standards

Ambulante Pflegedienste arbeiten eng mit Angehörigen und ggf. Hausärzten zusammen, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten.

Kosten & Finanzierung der Grundpflege

Die Pflegekasse übernimmt Leistungen der Grundpflege im Rahmen gesetzlich definierter Sachleistungen. Die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab:

 

Pflegegrad Monatlicher Sachleistungsbetrag (Stand 2025)
PG 2  796 €
PG 3  1.497 €
PG 4  1.859 €
PG 5  2.299 €

Zusätzlich können folgende Mittel eingesetzt werden:

  • Pflegegeld (bei Kombinationspflege)

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI – 131 €/Monat)

  • Kombinationsleistungen (Pflegedienst + Angehörige)

Wird das Budget überschritten oder kein Pflegegrad vorgewiesen, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Grundpflege sichert Lebensqualität im Alter

Die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, trotz Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Sie bildet die Grundlage einer sicheren, würdevollen Versorgung im Alter – flexibel, individuell und professionell.

Ein Beratungsgespräch mit der Pflegehilfszentrale oder einem anerkannten Pflegedienst hilft bei der Bedarfsermittlung und Finanzierung der passenden Pflegelösung.

Pflegegeld berechnen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder Pflegegeld für private Pflege erhalten. Beide Leistungen lassen sich kombinieren, wenn der Pflegedienst nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpft. In diesem Fall kann anteilig (40%) Pflegegeld ausgezahlt werden – genau das berechnet der Pflegegeldrechner.

Pflegegeldrechner