Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege richtet sich an Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schwersten gesundheitlichen Einschränkungen, die auf eine dauerhafte Überwachung und medizinisch-pflegerische Versorgung angewiesen sind. Ziel ist es, trotz schwerer Erkrankung ein Leben in Würde und möglichst gewohnter Umgebung zu ermöglichen – sei es im eigenen Zuhause oder in einer spezialisierten Wohngruppe.
Was ist außerklinische Intensivpflege?
Intensivpflege (auch als „außerklinische Intensivpflege“ bezeichnet) beinhaltet die 1:1-Betreuung von Patientinnen und Patienten mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf – insbesondere dann, wenn z. B. eine künstliche Beatmung notwendig ist oder lebenswichtige Funktionen rund um die Uhr überwacht werden müssen.
Die Versorgung erfolgt ausschließlich durch speziell geschultes Fachpersonal, häufig in Schichtsystemen mit 24-Stunden-Präsenz, unter Nutzung von medizinischer Technik wie Beatmungsgeräten, Monitoring-Systemen und Notfallausstattung.
Intensivpflege
Medizinische Hochversorgung außerhalb der Klinik
Wer benötigt Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege ist geeignet für Menschen mit:
Die Notwendigkeit wird durch eine ärztliche Verordnung festgestellt und muss durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Leistungen der außerklinischen Intensivpflege
Ein spezialisierter Intensivpflegedienst bietet unter anderem folgende Leistungen:
Je nach Situation kann die Pflege ambulant im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Intensiv-Wohngemeinschaft erfolgen.
Ambulante Intensivpflege vs. stationäre Versorgung
Viele Betroffene und Angehörige wünschen sich eine Versorgung außerhalb von Pflegeheimen oder Kliniken. Die ambulante Intensivpflege ermöglicht eine individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, ohne auf medizinische Standards zu verzichten.
Alternativ bieten Intensivpflege-Wohngruppen eine betreute Wohnform mit professioneller Pflege, barrierefreier Infrastruktur und sozialer Integration – ideal für Menschen ohne geeignete Wohn- oder Familienstruktur.
Finanzierung und Kostenübernahme
Die außerklinische Intensivpflege wird in der Regel vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse (nach § 37 SGB V) übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit besteht.
Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) wie:
können bei vorhandenem Pflegegrad ergänzend genutzt werden, etwa für grundpflegerische Tätigkeiten, Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Unterstützung und Organisation
Ein erfahrener Intensivpflegedienst übernimmt:
Ziel ist eine nahtlose, ganzheitliche Betreuung, die medizinisch abgesichert und menschlich getragen ist.
Hochqualifizierte Pflege mit Menschlichkeit
Die außerklinische Intensivpflege bietet schwerstkranken Menschen die Möglichkeit, trotz hoher Pflegeintensität selbstbestimmt und würdevoll zu leben – begleitet von einem spezialisierten Pflegeteam, das medizinische Sicherheit und empathische Betreuung vereint.