Palliativpflege
Die Palliativpflege richtet sich an Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Erhaltung von Lebensqualität, die Linderung von Beschwerden und die begleitende Unterstützung auf körperlicher, seelischer und sozialer Ebene – stets im Sinne des Patienten.
Was bedeutet Palliativpflege?
Palliativpflege bedeutet: ganzheitliche Versorgung in einer Lebensphase, in der medizinische Maßnahmen auf Komfort, Würde und Linderung abzielen. Sie kann in ambulanten Strukturen (z. B. zu Hause), in Palliativstationen, Hospizen oder Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Ein interdisziplinäres Team aus: Palliative Care Pflegekräften, Ärzten (Palliativmedizinern), Psychologen, Seelsorgern und Sozialarbeitern arbeitet Hand in Hand, um den Betroffenen und deren Familien bestmöglich zu begleiten.
Palliativpflege
Würdevolle Begleitung
Leistungen der Palliativpflege
Die Palliativversorgung bietet individuell abgestimmte medizinisch-pflegerische und psychosoziale Leistungen:
Ziel ist eine aktive Lebensgestaltung, solange wie möglich – mit größtmöglicher Selbstbestimmung.
Für wen ist Palliativpflege geeignet?
Palliativpflege ist angezeigt bei unheilbaren Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium, u. a.:
Entscheidend ist die Reduzierung der Lebenserwartung und der hohe Bedarf an Symptomkontrolle – nicht allein die Diagnose.
Ambulante Palliativpflege – Zuhause in Würde leben
Die ambulante Palliativpflege ermöglicht schwerstkranken Menschen, die letzte Lebensphase im eigenen Zuhause zu verbringen. Speziell qualifizierte Pflegefachkräfte betreuen die Patienten mit medizinischem Wissen und menschlicher Zuwendung – rund um die Uhr oder im abgestimmten Einsatz.
In Zusammenarbeit mit:
wird eine verlässliche und würdevolle Betreuung gewährleistet – auch in akuten Krisensituationen.
Finanzierung und Kostenübernahme
Die Leistungen der Palliativpflege werden überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung (nach § 37b SGB V) getragen. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung für SAPV, ausgestellt auf dem offiziellen Formular Muster 63.
Pflegeversicherungsleistungen (SGB XI) wie:
können bei Pflegegrad ergänzend in Anspruch genommen werden – zur Unterstützung im Alltag oder zur Entlastung der Angehörigen.
Beratung und Organisation
Ein professioneller Pflegedienst unterstützt bei:
Ziel ist eine individuelle, würdevolle Versorgung, getragen von Respekt, Fachwissen und Menschlichkeit.
Würdevolle Begleitung am Lebensende
Palliativpflege bedeutet, Menschen in der sensibelsten Phase ihres Lebens ein Gefühl von Sicherheit, Kontrolle und Geborgenheit zu geben. Mit professioneller Unterstützung wird das Zuhause zu einem Ort des Abschieds – in Würde, ohne Schmerzen und mit Raum für das Wesentliche.