Pflegeberatung
nach § 37 SGB XI
Pflege zu Hause ist eine große Aufgabe – sowohl emotional als auch organisatorisch. Damit pflegende Angehörige nicht allein gelassen werden und die Qualität der häuslichen Pflege gesichert bleibt, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Pflegeberatungseinsätze für Pflegegeldempfänger vor.
Diese Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn kein Pflegedienst eingebunden ist. Sie wird vollständig von der Pflegekasse übernommen – und bringt viele Vorteile mit sich.
Pflegeberatung
nach § 37 SGB XI
Wann ist die Beratung Pflicht – und wann freiwillig?
Pflegegrad | Beratungsrhythmus |
---|---|
Pflegegrad 1 | freiwillige Beratung möglich |
Pflegegrad 2–3 | verpflichtend alle 6 Monate |
Pflegegrad 4–5 | verpflichtend alle 3 Monate |
Sobald ein Pflegedienst mit Sach- oder Kombileistung eingebunden ist, entfällt die Beratungspflicht.
Wir helfen Ihnen, den passenden Berater oder Dienstleister zu finden
Als unabhängiges Vermittlungsunternehmen unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Ansprechpartner für Ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung zu finden – einfach, kostenlos und individuell abgestimmt auf Ihre Region und Situation.
Warum ist die Beratung sinnvoll?
Die gesetzliche Pflegeberatung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine große Chance:
Ihre Pflege – unser Netzwerk
Wir sind kein Pflegedienst, sondern Ihr kompetenter Partner für die Vermittlung geprüfter Pflegeangebote und Beratungsdienste. Ob gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze, Alltagsbetreuung oder ambulante Pflege – wir finden für Sie den passenden Dienstleister.
Nehmen Sie Kontakt auf – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.