Pflegedienst – Behandlungspflege

nach SGB V

Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist eine medizinisch notwendige Pflegeleistung, die im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Diese Form der Pflege richtet sich an gesetzlich Versicherte, die ärztlich verordnete Maßnahmen benötigen, aber nicht im Krankenhaus versorgt werden müssen.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen der medizinischen Versorgung, die von einem Arzt verordnet und von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Sie dient der Unterstützung oder Fortsetzung einer ärztlichen Behandlung zu Hause, der Vermeidung stationärer Aufenthalte und der Sicherung des Behandlungserfolgs im häuslichen Umfeld.

Behandlungspflege

nach SGB V

Typische Leistungen der Behandlungspflege

Ein ambulanter Pflegedienst kann im Rahmen der Behandlungspflege u. a. folgende Leistungen übernehmen:

  • Wundversorgung: z. B. Verbandswechsel, Versorgung chronischer Wunden oder Dekubitus

  • Medikamentengabe: Stellen, Verabreichen und Kontrolle der Einnahme

  • Injektionen: z. B. Insulin bei Diabetes oder Heparin zur Thromboseprophylaxe

  • Messungen: Kontrolle von Blutzucker und Blutdruck

  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen (Klasse II oder höher)

  • Katheterpflege: Wechsel und Pflege von Blasenkathetern

  • Stomaversorgung: Pflege bei künstlichem Darmausgang

  • Enterale Ernährung: Versorgung bei Sondenernährung

Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Pflegefachpersonal durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege (Formular Muster 12) vorliegt

  • die Maßnahme medizinisch notwendig ist

  • die Durchführung durch Angehörige oder den Betroffenen selbst nicht möglich ist

Die Krankenkasse prüft die Verordnung und entscheidet über die Kostenübernahme. In der Regel wird diese bei medizinischer Notwendigkeit genehmigt.

Kosten und Zuzahlung

Die Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Versicherte müssen in der Regel:

  • 10 € pro Verordnung und

  • 10 % der tatsächlichen Kosten (maximal 28 € je Verordnung) selbst zahlen.

Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie zuzahlungsbefreite Personen sind vollständig von den Eigenanteilen befreit.

Zusammenarbeit mit Ärzten und Angehörigen

Ambulante Pflegedienste arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt zusammen. Die Pflegekräfte dokumentieren jede Maßnahme sorgfältig und stimmen sich regelmäßig mit dem Arzt sowie – falls gewünscht – mit den Angehörigen ab. Dadurch wird eine nahtlose medizinische Versorgung im eigenen Zuhause gewährleistet.

Vorteile der Behandlungspflege durch einen Pflegedienst

  • Fachlich fundierte medizinische Versorgung zu Hause

  • Vermeidung von Krankenhaus- oder Arztbesuchen

  • Individuelle Betreuung mit persönlicher Zuwendung

  • Sichere Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen

  • Entlastung für Angehörige und pflegende Personen

Behandlungspflege sichert medizinische Betreuung daheim

Die Behandlungspflege nach SGB V ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht es Patientinnen und Patienten, medizinisch optimal versorgt zu werden – ohne ihre vertraute Umgebung verlassen zu müssen.

Ein Gespräch mit dem Hausarzt oder einem zertifizierten Pflegedienst hilft bei der Einschätzung, ob eine Verordnung möglich und notwendig ist.