Entlastungsleistungen
nach § 45b SGB XI
Die Pflege zu Hause verlangt viel Kraft, Zeit und Organisation – für Betroffene wie auch für Angehörige. Um den Alltag zu erleichtern, gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser wird von der Pflegekasse bereitgestellt und kann für unterstützende Alltagsleistungen eingesetzt werden – ganz flexibel und individuell angepasst an die jeweilige Lebenssituation.
Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind ein Zusatzangebot der Pflegeversicherung, das pflegebedürftigen Menschen helfen soll, trotz Einschränkungen ein möglichst selbstständiges Leben zu führen – und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Der Betrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – unabhängig davon, ob sie von Angehörigen, einem Pflegedienst oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden.
Unterstützung
Für Pflegebedürftige und Angehörige
Was kann mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden?
Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl an Leistungen eingesetzt werden – vorausgesetzt, sie werden von zugelassenen Anbietern erbracht. Dazu zählen z. B.:
Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?
Wichtig: Der Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden. Die Leistung muss nachgewiesen und durch einen anerkannten Dienst erbracht worden sein. Eine nachträgliche Erstattung ist mit Rechnung und Leistungsnachweis möglich.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können angespart und rückwirkend verwendet werden – aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Beispiel:
Nicht genutztes Entlastungsbudget aus 2024 kann bis zum 30.06.2025 geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Ob stundenweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder Begleitung zum Arzt – wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen die Ihnen zustehende Entlastung erhalten.
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