Nicht für jeden ist die häusliche Pflege geeignet und auch die Möglichkeiten des betreuten Wohnens sind begrenzt. Manchmal ist die beste Entscheidung der Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim. Die wichtigsten Punkte hier im Überblick.
Dies lässt sich pauschal nicht festlegen, jedoch kann man festhalten, dass es für viele Seniorenheime Wartelisten gibt. Diese sind teilweise so lang, dass Wartezeiten von bis zu zwei Jahren möglich sind. Dies hängt zum Teil an der sehr angespannten Pflegesituation in Deutschland, als auch am angespannten Immobilienmarkt, denn die Unterkunft und die Räumlichkeiten für eine derartige Einrichtung müssen natürlich vorhanden sein.
Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich schon vorab auf die Warteliste setzen zu lassen, für den Fall, dass der Platz wirklich notwendig wird. Eine Verpflichtung, einen vakanten Platz anzunehmen, besteht nicht!
Eine Pflege, die würdevoll ist, ist aufwendig, dies spiegelt sich auch in den Preisen wider, die bei einem Pflegeheim anfallen. Die Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, spiegeln dies wider. Im Schnitt müssen hier monatlich etwa 2500 Euro an Eigenleistung übernommen werden. Eine stolze Summe, die viele Menschen abschrecken kann. Doch keine Sorge. Wenn sie nicht in der Lage sind, diese Summe selbstständig zu tragen, kann hier beim Sozialamt die Hilfe zur Pflege beantragt werden. So sollten die Kosten nicht der Ausschlussfaktor sein.
Über die Möglichkeiten, die hier bestehen, beraten wir Sie natürlich gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Rückruf und wir werden alle Optionen mit Ihnen persönlich durchgehen!
In den meisten Fällen nicht. Für die Frage, ob die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, legt der Gesetzgeber eine Jahresleistung von 100.000 Euro Bruttoeinkommen fest. Dies heißt, die Kinder werden nur dann verpflichtet, die Pflegekosten ihrer Eltern zu übernehmen, wenn diese weit über dem deutschen Durchschnittslohn liegen.
Diese Summe ist im Angehörigen Entlastungsgesetz aus dem Jahr 2020 festgelegt worden, um die Situation von Angehörigen zu verbessern und Schicksalsschläge zu verhindern. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die entsprechenden Angehörigen von den Ämtern um Auskunft gebeten werden, dies geschieht nur, wenn es stichhaltige Anhaltspunkte gibt und das Amt bei der Schätzung auf eine entsprechende Summe kommt.
Dieser kann im Gegensatz zu den Kindern an die Begleichung der entsprechenden Kosten herangezogen werden, da hier sozialrechtlich immer noch von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird. Jedoch wird nicht sämtliches Vermögen hier angerechnet, es gibt ein Schonvermögen von 5000 Euro pro Ehepartner, das unangetastet bleibt. Die verbleibenden Kosten übernimmt dann das Sozialamt.
Zunächst einmal werden wir zusammen mit Ihnen die aktuelle Lage überprüfen. Wir schauen gemeinsam, wie Sie oder Ihre Angehörigen optimal versorgt werden können. Im Zweifelsfall finden wir auch sehr gute Alternativen zu einem Pflegeheim für Sie. Beispielsweise eine Senioren-WG oder eine 24-Stunden-Pflege für zu Hause. Wir begleiten Sie und bringen Sie gerne mit entsprechenden Dienstleistern zusammen. Sie sind nicht allein. Vereinbaren Sie einen Rückruf. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen!