Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Anbieter im Pflegebereich

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Erwerb von Leads und anderen Geschäftskontakten, die zwischen dem Betreiber der Website www.pflegehilfszentrale.de — Curecare GmbH, ansässig in Bundesallee 185, 10717 Berlin, vertreten durch Onur Cürebal (nachfolgend als „Vermittler“ bezeichnet), und gewerblich handelnden Personen und Unternehmen im Pflegebereich (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) geschlossen werden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweilige Einzelvertrag regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien umfassend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung im Einzelfall zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungen, Zugang zu Daten

(1) Die Leistungen des Vermittlers umfassen die Bereitstellung von Leads (Interessentendatensätzen) für gewerblich tätige Pflegedienstleister und andere Anbieter von Waren und Dienstleistungen für ältere und/oder pflegebedürftige Personen. Das relevante Zielgebiet für die Vermittlung sowie die Anzahl der monatlich zu übermittelnden Anfragen werden vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt. Änderungen bezüglich Ansprechpartner, Produktportfolio, Vorqualifizierungskriterien, Zielgebiet und Anfragenanzahl können nach Vereinbarung mit dem zuständigen Partnerbetreuer zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

(2) Die für den jeweiligen Anbieter passenden Leads werden vom Vermittler mithilfe seines auf www.pflegehilfszentrale.de betriebenen Beratungs- und Vermittlungsdienstes sowie durch eigene Recherchen und Anfragen von interessierten Personen generiert.

(3) Die von dem Vermittler generierten Leads enthalten typischerweise folgende Informationen: Vor- und Nachnamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und optional postalische Adressen von Personen, die Interesse an Pflegedienstleistungen oder Finanzprodukten haben, sowie von Pflegepersonal, das auf der Suche nach neuen Stellenangeboten ist. Gegebenenfalls können Leads auch Angaben darüber enthalten, ob der Interessent oder die Interessentin selbst pflegebedürftig ist oder ob er oder sie pflegende Angehörige betreut. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, und die betroffenen Personen werden ordnungsgemäß über ihre Datenschutzrechte informiert.

(4) Sofern eine anfragende Person dem Vermittler ihre Kontaktdaten und ihre gewünschten Leistungen mitgeteilt hat und den Nutzungsbedingungen sowie der separaten Datenschutzerklärung zugestimmt hat, übermittelt der Vermittler diese Daten an bis zu drei geeignete Anbieter. Diese können die vermittelten Personen mithilfe der bereitgestellten Kontaktdaten kontaktieren und Angebote für den Abschluss von Verträgen über die entsprechenden Leistungen unterbreiten. Die vermittelten Personen entscheiden eigenständig, ob und mit welchem Anbieter sie einen Vertrag abschließen möchten.

(5) Die Übermittlung von Leads erfolgt nur, wenn der Anbieter den Anforderungen der anfragenden Person entspricht. Der Vermittler verpflichtet sich lediglich zur Übermittlung passender Anfragen (Leads) an den Anbieter. Eine erfolgreiche Vermittlung von Vertragsabschlüssen wird nicht garantiert. Die an den Vermittler zu zahlende Vergütung stellt keine Vermittlungsprovision dar, sondern einen Kaufpreis für gelieferte und qualifizierte Leads.

(6) Sollten gelieferte Leads im Einzelfall fehlerhaft sein oder nicht den gewünschten Anforderungen entsprechen, sollte der Anbieter dies dem Vermittler umgehend mit Angabe von Gründen mitteilen. In solchen Fällen hat der Anbieter Anspruch auf die Nachlieferung einer entsprechenden Anzahl valider Leads. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vertragsvermittlung besteht jedoch nicht.

(7) Der Vermittler ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Leads zu übermitteln. Die Anzahl der angebotenen und übermittelten Leads richtet sich nach dem Umfang der verfügbaren und für den Anbieter geeigneten Daten in der jeweiligen Region.

(8) Der Anbieter kann Leads aus folgenden Gründen reklamieren. Zulässige Reklamationen führen zur Befreiung von der Vergütungspflicht für die betreffenden Leads:

  • Die angegebenen Kontaktdaten des Interessenten sind ungültig, da die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht existiert.
  • Der Interessent konnte in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Werktagen weder telefonisch erreicht werden, noch hat er innerhalb dieses Zeitraums auf E-Mails geantwortet.
  • Der Interessent hat in den letzten zwei Monaten bereits eine Anfrage mit dem gleichen Anforderungsprofil gestellt.
  • Es handelt sich um Scherzanfragen.
  • Weder der Interessent noch eine für ihn handelnde Person (z. B. Angehörige) hat die Anfrage gestellt.
  • Der Anbieter verfügt bereits nachweislich über den Kontakt.
  • Die angebotene Dienstleistung oder das Produkt wurde falsch kategorisiert.
  • Das geografische Zielgebiet ist fehlerhaft.

(9) Eine Reklamation muss innerhalb von sieben Tagen über den in der E-Mail der jeweiligen Interessentenanfrage bereitgestellten Reklamationsbutton eingereicht werden.

(10) Nach einer möglichen Beendigung des Vertrags behält der Vermittler die erhaltenen Informationen unbegrenzt, sofern es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen gelöscht, sobald der Zweck erreicht oder der Vertrag erfüllt ist. Ausnahmen gelten, wenn darüberhinausgehende Einwilligungen erteilt wurden.

(11) Leads, für die eine Reklamation anerkannt wurde, dürfen vom Anbieter nicht mehr zu Werbezwecken verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wird ein zehnfacher Preis als pauschaler Schadensersatz fällig.

(12) Der Anbieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, auch nicht in aggregierter Form, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung der Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung stellen oder die im Rahmen dieser Dienste generiert werden.

(13) Die vom Anbieter erhaltenen Daten können Dritten, einschließlich privater Nutzer, zur Verfügung gestellt werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Funktion der Vermittlungsdienste des Vermittlers erforderlich ist, um Produkte und Dienstleistungen erfolgreich an Personen zu vermitteln, die diese benötigen.

(14) Der Anbieter kann der Weitergabe dieser Daten im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens widersprechen.

§ 3 Vertragsschluss; Vertragslaufzeit; Kündigung

(1) Ein Vertrag über den Erwerb von Leads kommt zustande, wenn der Anbieter die für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen an den Vermittler übermittelt hat und der Vermittler die Registrierung des Anbieters per Auftragsbestätigung bestätigt hat.

(2) Durch die Registrierung bestätigt der Anbieter, dass er ein gewerblich tätiger Pflegedienstleister oder Anbieter von sonstigen Dienstleistungen und Waren ist, die für pflegebedürftige Personen von Nutzen sind.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Vermittler mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(4) Der Anbieter hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form zu kündigen.

(5) Die Kooperation kann vom Anbieter jederzeit ohne Einhaltung von Fristen für einen definierten Zeitraum schriftlich ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Lead-Vermittlung erfolgt am nächsten Werktag. Eine Aussetzung durch den Vermittler kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen, zum Beispiel, wenn bestimmte Waren oder Dienstleistungen ausgelistet werden. In einem solchen Fall wird der Vermittler die Aussetzung in schriftlicher Form (z. B. per E-Mail) begründen.

(6) Bei einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung bietet der Vermittler dem Anbieter die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens zu klären. Wenn der Vermittler die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung aufhebt, setzt er den Anbieter unverzüglich wieder ein, einschließlich des Zugangs zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem, die vor dem Inkrafttreten der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch die Nutzung der Vermittlungsdienste generiert wurden.

(7) Die Frist gemäß Absatz 3 Satz 2 gilt nicht, wenn der Vermittler:

  • a) gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen unterliegt, die eine sofortige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten Anbieter erfordern und ihm keine Einhaltung der Frist gestatten;
  • b) sein Recht zur Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
  • c) nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Anbieter wiederholt gegen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat.

In den Fällen, in denen die in Absatz 5 genannte Frist nicht gilt, stellt der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten dem betroffenen gewerblichen Nutzer unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

§ 4 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von zwei Werktagen auf die vermittelten Interessenten zuzugehen und Angebote zu unterbreiten. Der Vermittler behält sich das Recht vor, weiterhin mit den Interessenten in Kontakt zu bleiben und ihnen Dienstleistungen anzubieten.

(2) Im Geschäftsverkehr, insbesondere gegenüber den Interessenten, muss der Anbieter eindeutig unter seinem eigenen Namen auftreten. Es muss für die kontaktierten Interessenten ersichtlich sein, dass die Unternehmen des Anbieters und des Vermittlers unterschiedliche, voneinander unabhängige Unternehmen sind.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, die Leads nicht an Dritte weiterzugeben und bei der Verarbeitung der Leads insbesondere die geltenden unions- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Die personenbezogenen Daten der anfragenden Personen dürfen nur im Rahmen verwendet werden, in dem diese Personen ihre Zustimmung gegeben haben.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Teilnahme am Vermittlungsprogramm wird dem Anbieter monatlich ein Grundpreis in Höhe von € 50,- zzgl. USt in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist jeweils für den abgelaufenen Kalendermonat fällig. Der erste und letzte Mitgliedsbeitrag wird anteilig nach Tagen berechnet, abhängig vom Start- oder Kündigungsdatum, und in Rechnung gestellt.

(2) Die an den Anbieter gelieferten Leads werden gemäß der aktuellen Preisliste zzgl. USt vergütet.

(3) Die Gesamtvergütung setzt sich ausschließlich aus dem monatlichen Grundpreis und der Anzahl der übermittelten Leads zusammen, sofern keine gesonderten Zusatzleistungen vertraglich vereinbart wurden.

(4) Die Anfragen, die im Vormonat zugestellt wurden, werden dem Anbieter am 1. Tag eines jeden Monats per E-Mail in Rechnung gestellt.

(5) Erfolgreich reklamierte Anfragen werden im Folgomonat in der Rechnung gutgeschrieben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung, wie in der Rechnung festgelegt, kann entweder per Überweisung oder SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Der Vermittler behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Der Anbieter erhält eine Rechnung per E-Mail, die die Bankverbindung des Vermittlers und den zu zahlenden Betrag enthält. Wenn der Anbieter SEPA-Lastschrift nutzen möchte, muss er zuerst ein Lastschriftmandat an den Vermittler erteilen.

(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Rechnungseingangs fällig und muss an den Vermittler entrichtet werden. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Zahlungen in Euro erfolgen.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Vermittler aufgrund von Verzögerungen, Nichtzahlung, fehlgeschlagenen SEPA-Lastschriften oder aufgrund von Widersprüchen oder ähnlichen Umständen entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters. Bearbeitungsgebühren können insbesondere durch eine Mahnung seitens des Vermittlers entstehen, in der der Anbieter zur sofortigen Begleichung einer fälligen Zahlung aufgefordert wird.

(4) Falls der Anbieter wiederholt fällige Zahlungen nicht leistet, behält sich der Vermittler das Recht vor, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der ausstehenden Forderungen zu beauftragen. In diesem Fall kann der Vermittler vom Anbieter die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten verlangen.

§ 7 Haftung

Der Vermittler haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die für die Erfüllung des Vertragszwecks unerlässlich sind, oder es liegt eine ausdrückliche Garantieübernahme oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Verträge zwischen dem Vermittler und den Anbietern, einschließlich ihrer Form und sämtlicher sich aus den Verträgen ergebender Rechte und Pflichten, unterliegen dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Landes, in dem der Anbieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben gegebenenfalls anwendbar.

(2) Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen ohne einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist Berlin.

§ 9 Salvatorische Klausel; Schriftformklausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall tritt anstelle der unwirksamen Regelung die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen erforderlich sind.

(2) Jegliche Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.