3 Stufen und 5 Pflegegrade? Das mag im ersten Moment verwirrend wirken. Doch keine Sorgen, wir werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten für Sie herausstellen. Wichtig ist zunächst einmal, dass Pflegestufen und Pflegegrade dazu dienen, eine Übersicht für die Pflegekassen zu bieten und Kategorien zu schaffen, um entsprechende Leistungen zuweisen zu können.
Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden aus den ehemaligen 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Hierbei ist Pflegegrad 2 gleichzusetzen mit der ehemaligen Pflegestufe 2. Für leichtere Fälle und Personen, die ausschließlich an Demenz leiden, wurde der Pflegegrad 1 eingeführt. Der zusätzliche 5. Pflegegrad ist für die Fälle bestimmt, welche die größten Herausforderungen haben.
Der Pflegegrad wird durch einen Gutachter bestimmt. Dieser besucht Sie in der normalen häuslichen Umgebung. Das heißt, hier ist darauf zu achten, die Situation weder zu überspitzen noch herunterzuspielen. Seien Sie ehrlich, dies ist das Wichtigste. Der Gutachter verfasst aufgrund des Gesehenen ein Gutachten, dieses wird die Pflegekasse als Grundlage zur Einordnung ihres Antrags auf den Pflegegrad festhalten. Der Gutachter, der hier bestellt wird, gehört dem MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, an.
Natürlich sind diese Gutachter auch nur Menschen, und somit können Fehler passieren. Es ist daher wichtig, das Gutachten zu prüfen und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen. Hierbei rät es sich, einen Experten zurate zu ziehen. Keine Sorge, wir helfen Ihnen und vermitteln Ihnen richtige Ansprechpartner.
Die Pflegegrade werden, nach gewissen Punktzahlen, vergeben. Diese sollen die mögliche Selbstständigkeit darstellen.
Grad der Selbstständigkeit | Punktezahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 | 1 |
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 | 2 |
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 | 3 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 | 4 |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 | 5 |
Wichtig zu beachten ist, dass es unter Umständen auch bei Nichterreichen der 90 Punkte auf der Skala der 5. Pflegegrad vergeben werden kann, wenn bestimmte symptomatische Kombinationen aufkommen.
Die Pflegegrade sind ausschlaggebend dafür, ob und wenn ja, wie viel Geld Sie von der Pflegekasse bekommen. Die Höhe der Förderungen wird hierdurch bestimmt. Einige Förderungen gibt es auch erst ab Erreichen des 2. Pflegegrades. Aus diesem Grund ist das Gutachten auch genau zu prüfen. Denn hier geht es um bares Geld, welches zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gedacht ist. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite!