Pflegende Angehörige sind auf viele Arten belastet. Emotional, Doppelbelastung, Zeitmanagement, Verantwortung. Niemand kann und wird von Ihnen erwarten, dass sie dauerhaft zu 100 % einsatzfähig ist, auch Sie haben Urlaub verdient. Sie haben Urlaub verdient, genauso wie es auch normale Angestellte hätten. Schön gesagt, denken Sie, doch wie soll man gleichzeitig einen Urlaub und eine Vertretung für die eigene Pflegetätigkeit bezahlen? Das Schlüsselwort hier ist Verhinderungspflege. Wir erklären, was das ist, und wie Sie diese erhalten können!
Anders als viele andere Förderungen gilt für die Förderung der Verhinderungspflege, dass mindestens Pflegegrad 2 oder höher vorausgesetzt wird. Dies ergibt sich daraus, dass bei einem Pflegegrad von 1 ein weitgehendes selbstständiges Leben noch möglich sein sollte.
Ansonsten gilt, Sie müssen beachten, dass die zu pflegende Person mindestens sechs Monate mit dem entsprechenden Pflegegrad im häuslichen Umfeld gepflegt wurde. In den meisten Fällen ist diese Hürde jedoch gut zu realisieren.
Für die Verhinderungspflege werden maximal 1.612 Euro pro Jahr veranschlagt. Diese werden für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr oder 42 Tage verwendet. Das mag im ersten Moment wenig wirken, jedoch können hier auch Zusatzleistungen von der sogenannten Kurzzeitpflege miteinbezogen werden. Dies macht nochmal 806 Euro zusätzliche Förderung verfügbar. Dadurch können Sie schon eine gute Zeit eine Vertretung für sich finden, wenn Sie eben einmal verhindert sind.
Diese Kosten gelten für die Pflegeleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Natürlich kann diese Form der Pflege auch durch andere nahe Angehörige realisiert werden. Hier sind jedoch die Unterstützungspauschalen weit geringer und eher als kleine Aufwandsentschädigung gedacht. So erhält der nahe Angehörige eine Unterstützung von 474 Euro, wenn der pflegebedürftige Mensch einen Pflegegrad von 2 hat. Dies staffelt sich bis zu einer maximalen Pauschale von 1351,50Euro bei einem Pflegegrad von 5.
Welche Form der Verhinderungspflege Sie in Ihrem Fall in Anspruch nehmen wollen, muss im Einzelfall entschieden werden. Es hängt von vielen Faktoren ab.
- – Eltern, Großeltern
- – Kinder, Enkelkinder
- – Geschwister
- – Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder,
- – Stiefenkelkinder (Kinder des Ehe- / Lebenspartners)
- – Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn und -tochter)
- – Schwager und Schwägerin
- – Schwiegerenkel (Ehe- / Lebenspartner der Enkel)
- – Großeltern des Ehe-Lebenspartners
- – Tante und Onkel
- – Cousine und Neffe
- – Bekannte, Nachbarn, Freunde
- – Ehrenamtliche
- – Alltagsbetreuer und Alltagsbegleiter
- – Alltags- und Haushaltshilfen
- – Ambulante Pflegedienste
- – Tagespflegeeinrichtungen
- – Professionelle Dienstleister
- – Behinderteneinrichtungen
- – Caritative Einrichtungen
Der Betrag des Pflegegeldes wird während der Zeit der Verhinderungspflege um 50 % gekürzt, dies begründet sich dadurch, dass sie in der Zeit nicht Pflegen, sondern diese Zeit ihrer Erholung dienen soll. Der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege ist hier jedoch ausgeklammert, dort bekommen sie dann das volle Pflegegeld. Dies sollten zwar keine Ausschlusskriterien sein, da persönliche Erholung gerade für pflegende Angehörige enorm wichtig ist. Jedoch sollte dies beachtet werden, wenn die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.
Es ist auch möglich, dass sie Teilzeit die Verhinderungspflege nutzen. Ein Beispiel: Sie wollen sich ein Stück im Theater ansehen, das Stück geht drei Stunden, und sie haben je eine Stunde Fahrtzeit, das heißt, sie sind insgesamt, 5 Stunden von der Pflege verhindert. Das ist kein Problem, die Kosten für den Pflegedienst oder die Tagespflegeeinrichtung kann in diesem Fall von dem Betrag der Verhinderungspflege übernommen werden. Wichtig zu beachten. In diesem Fall wird nur der Betrag, jedoch nicht die Höchstzeit angerechnet. So können Sie auch für kleinere Veranstaltungen Ihre pflegebedürftige Person ideal umsorgen lassen. Folgendes ist hierbei für die häusliche Pflege zu beachten: Sollten sie weniger als 8 Stunden verhindert sein, ist dies als stundenweise Verhinderung zu beantragen. Sollten es mehr sein, ist es normale und reguläre Verhinderungspflege, egal wie viel Leistungen von dem Pflegedienst letztendlich erbracht wurden!
Zunächst einmal werden wir zusammen mit Ihnen die aktuelle Lage überprüfen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Verhinderungspflege ideal nutzen können, die Sie benötigen.
Bei Bedarf finden wir für Sie einen verlässlichen Pflegedienst, oder eine Tagespflegeeinrichtung, die sich kurzfristig mit Ihnen in Kontakt setzt, um alles Weitere zu klären. Einem erholsamen und sorgenfreien Urlaub steht dann für sie nichts mehr im Wege.